Kostenübernahme / Finanzierung der Therapie

Die Verhaltenstherapie ist ein von den Kassenärztlichen Vereinigungen zugelassenes Verfahren, das über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet wird. Die Kosten für (bis zu drei) Probesitzungen werden in jedem Fall von ihrer Krankenkasse übernommen.

Zum Erstgespräch bzw. einmal im Quartal muss die Versicherungskarte mitgebracht werden.

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die Behandlungskosten auf Rechnung. Privatversicherte sollten sich vor der Aufnahme einer Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle erkundigen, ob und wie viele Stunden von der Kasse übernommen werden.